Auskünfte
Erleichtern Sie Ihre Entscheidungen über das Risikopotential beim Eingang von Geschäftsbeziehungen
Bestellen Sie bei uns Wirtschaftsauskünfte zu einem Preis von 49,00 Euro netto.
Diese beinhalten die im Registergericht registrierte exakte Firmenbezeichnung und Anschrift, Rechtsform, Inhaber bzw. Teilhaber oder Gesellschafter, Geschäftsführer, Kapitalverhältnisse und Vermögenszusammensetzung, Grundbesitz, Anlagevermögen, Warenlager, Art und Umfang des Unternehmens, Finanzlage, Zahlungsweise, Kreditlimitempfehlung soweit vorhanden.
Benötigen Sie weitergehende Informationen kann auch eine "vor-Ort-Recherche" bestellt werden. Diese wird nach Aufwand berechnet. Bitte fordern Sie ein Angebot über den Umfang dieser sichersten Art der Kreditentscheidung sowie deren Kosten an.
Bitte bestellen Sie die Auskünfte unter:
Tel: +49 (3643) 84 95 96
Fax: +49 (3643) 84 95 24
E-Mail: inkassobachmann@gmail.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die folgenden Punkte regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Inkassounternehmen BACHMANN für Wirtschaftsauskünfte.
2. Leistungsumfang
Bereitstellung von Informationen über Firmen zur Beurteilung des Risikopotentials möglicher Geschäftsbeziehungen.
Die Auskünfte sind unverbindlich. Sie werden nur in dem Umfang
erteilt, wie diese rechtlich zulässigen Umfang ist.
Von wem die Informationen stammen und wie sie beschafft wurden, wird
nicht mitgeteilt.
Anfragen werden nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet. Eine
Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in
den Auskünften enthaltenen Informationen wird nicht übernommen. Im
übrigen beschränkt sich die Haftung des Inkassounternehmens Bachmann
auf grob fahrlässig und vorsätzliches Verhalten sowie auf die
Verletzung von Kardinalpflichten.
3.Bestellung von Wirtschaftsauskünften
Auskunftsanfragen können per email, Telefon oder Fax bestellt werden.
4. Lieferung der Auskünfte
Auskünfte werden ausschließlich per Fax an die vom Auftraggeber angegebene Faxnummer gesandt.
5. Pflichten des Auftraggebers
Dee vereinbarte Preis pro Wirtschaftsauskunft ist fristgerecht zu
zahlen.
Die Wirtschaftsinformationen sind nur für den Anfragenden selbst
bestimmt
und dürfen von ihm an Dritte nicht weitergegeben werden.
6. übermittlung personenbezogener Daten
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzt die übermittlung
personenbezogener Daten voraus, dass der Empfänger sein berechtigtes
Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft darlegt. Der
Auftraggeber verpflichtet sich im Hinblick auf die in den
Wirtschaftsinformationen enthaltenen personenbezogenen Daten, diese
nur bei Vorliegen des berechtigten Interesses anzufordern und die
Gründe für das Vorliegen sowie die Mittel für ihre glaubhafte
Darlegung anzugeben.
Der Empfänger darf die personenbezogenen Daten nur für den Zweck
nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Die
Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen bzw.
nur unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 und 2 BDSG zulässig.
8. Sonstige Bedingungen
Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht. Besondere Vereinbarungen (Nebenabreden) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Telefongespräche sind unverbindlich und bedürfen schriftlicher Bestätigung.
9. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt, soweit Treu und Glauben dem nicht zwingend entgegenstehen. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird.
10. Gerichtstand
Der Gerichtsstand ist Weimar.